Offizielle Internetpräsentation von SKM - Katholischer Verein fuer soziale Dienste - Dioezesanverein Trier e. V.





LG Wuppertal, Beschluss vom 08.04.2015, 9 T 68/15



In dem Verfahren ging es um die  Genehmigung der geschlossenen Unterbringung. Das Beschwerdegericht hat die erstinstanzliche Nichtabhilfeentscheidung  aufgehoben und wieder an das AG zurückverwiesen.

Die Aufhebung und Zurückverweisung stützt sich im Wesentlichen auf das fehlende rechtliche Gehör der Betroffenen im Unterbringungs- und Nichtabhilfeverfahren.