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12. August 2016

SKFM Bad Neuenahr - 18 Teilnehmern Kenntnis im Betreuungsrecht vermittelt

Betreuungsvereine der Diakonie und des SKFM informieren in Bad Neuenahr

Menschen beistehen und ihnen das Leben trotz Alter, Krankheit oder Behinderung lebenswert machen, das wollen Männer und Frauen, die sich in Bad Neuenahr-Ahrweiler auf eine rechtliche Betreuung vorbereiten. So galt es, sich an vier Abenden in den Räumen der Katholischen Familienbildungsstätte Bad Neuenahr-Ahrweiler Zeit zu nehmen. Die Veranstaltungsreihe der Betreuungsvereine SKFM–Ahrweiler und des Diakonischen Werkes richtete sich vor allem an Menschen, die ehrenamtlich eine gesetzliche Betreuung führen oder führen wollen – egal ob als Familienangehöriger oder aus sozialem Engagement.
Unter der Anleitung von Marion Eisler und Uwe Moschkau vom Betreuungsverein des Diakonischen Werkes und Ralph Seeger vom Betreuungsverein des SKFM-Ahrweiler – schlossen 18 sehr interessierte Teilnehmerinnen und Teilnehmer den ersten Grundkurs dieses Jahres ab.
Vermittelt wurde, wie man Betreuten in Fragen des Betreuungsverfahrens, beim Umgang mit Behörden, in der Vermögensverwaltung, bei Wohnungsangelegenheiten, bei der Bestimmung des Aufenthalts und in der Gesundheitsfürsorge helfen kann. Nach den Worten von Marion Eisler kann es bei Gesundheitssorge zu Schwierigkeiten kommen, „denn wie ermittele ich den Behandlungswunsch bei Eingriffen, wenn keine Patientenverfügung vorliegt?“ In diesem Zusammenhang wurde die Patientenverfügung zum großen Thema.
In Fragen zum Aufenthaltsbestimmungsrechts diskutierte die Gruppe ebenso intensiv. Ralph Seeger informierte über die Rahmenbedingungen Unterbringung gegen den Willen und freiheitsentziehende Maßnahmen. Ralph Seeger sieht es als notwendig, über Rahmenbedingungen zu informieren, „auch wenn diese Fragen einige Teilneh¬mer emotional besonders beanspruchten.“ Mehr zum Thema „Freiheitsentziehende Maßnahmen – wenn das Bettgitter den Weg versperrt“ gibt es am 29. Juni um 17:00 Uhr von Richter Dr. Gerald Prinz in der Kreisverwaltung Ahrweiler.
In diesem Zusammenhang gerieten auch Fragen in den Blick, was beim Wechsel von der eigenen Wohnung ins Heim vom Betreuer zu beachten ist. Bei einer Wohnungsauflösung ist es ratsam, die Einrichtungsgegenstände fotografisch festzuhalten und die Wohnungsbegehung und Wohnungsübergabe nur unter Zeugen durchzuführen.
Will die betreute Person weiterhin in der eigenen Häuslichkeit wohnen bleiben, gilt es, an flankierende Maßnahmen wie Hausnotruf, Essen auf Rädern, Pflegedienst, Krankengymnastik und Ergotherapie sowie an ehrenamtliche Besuchsdienste zu denken.
Gut informiert fühlten sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer bei den vielen, anstehenden Fragen und bewerteten die Themen als „kurzweilig“, „gut strukturiert“ und insgesamt „interessant dargestellt“. Zwei Drittel sehen sich nach dem Kurs in der Lage, eine Betreuung zu übernehmen, ein Ergebnis, das Marion Eisler, Uwe Moschkau und Ralph Seeger besonders freut.

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SKFM Ahrweiler 18 Teilnehmern Kenntnis im Betreuungsrecht vermittelt

SKFM Ahrweiler Grundkurs - Patientenverfügung war das große Thema